Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Martin Wallenböck, IT-Dienstleistungen, Aumühlstraße 7, 3140 Pottenbrunn, info@wallenboeck.at (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
1.2 Die AGB gelten für Unternehmer, Vereine und Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Bestimmungen, die nur gegenüber Unternehmern gelten, sind als solche gekennzeichnet. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.
1.4 Die jeweils gültige Fassung ist unter www.wallenboeck.at abrufbar.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail), Unterzeichnung des Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Kostenvoranschläge sind ausdrücklich unverbindlich und ohne Gewähr für ihre Richtigkeit (§ 5 Abs. 2 KSchG). Zeichnet sich eine Überschreitung um mehr als 15 % ab, wird der Auftraggeber vorab informiert.
2.4 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
3. IT-Betreuung und Support
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung (z. B. Einrichtung und Administration von Microsoft 365, Netzwerken, Servern, Arbeitsplätzen).
3.2 Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten zu je 15 Minuten. Fahrzeit und Kilometergeld werden gesondert verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
3.3 Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr 08:00–18:00) werden nur nach Vereinbarung erbracht; dafür gilt ein Zuschlag laut Preisliste.
3.4 Fernwartung erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall oder nach schriftlicher Generalfreigabe.
3.5 Mitwirkungspflichten: Der Auftraggeber stellt Zugänge, Zugangsdaten, Informationen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; dadurch entstehender Mehraufwand wird verrechnet.
3.6 Datensicherung: Für die regelmäßige Sicherung seiner Daten ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung beauftragt wurde. Vor Eingriffen in Systeme hat der Auftraggeber eine aktuelle Sicherung sicherzustellen.
3.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen.
4. Softwareentwicklung
4.1 Grundlage ist eine schriftliche Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft, Angebot oder Anforderungsdokument). Nicht beschriebene Funktionen sind nicht geschuldet.
4.2 Änderungswünsche nach Auftragserteilung (Change Requests) werden gesondert angeboten und nach Aufwand verrechnet. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
4.3 Abnahme: Nach Fertigstellung prüft der Auftraggeber die Software innerhalb von 14 Tagen. Erfolgt in dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge mit nachvollziehbarer Beschreibung, oder wird die Software produktiv eingesetzt, gilt sie als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
4.4 Nutzungsrechte: Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen (Werknutzungsbewilligung). Ein ausschließliches Recht (Werknutzungsrecht), das Recht zur Weitergabe an Dritte oder zur Bearbeitung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Alle übrigen Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbleiben beim Auftragnehmer.
4.5 Quellcode wird nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4.6 Der Auftragnehmer darf allgemeine Komponenten, Bibliotheken und Know-how, die im Rahmen des Auftrags entstanden sind, für andere Projekte weiterverwenden, sofern keine vertraulichen Daten des Auftraggebers enthalten sind.
4.7 Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen; der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf wesentliche Lizenzpflichten hin.
4.8 Hosting, Wartung und Weiterentwicklung nach Abnahme sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurden.
5. Hardware- und Lizenzverkauf
5.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).
5.2 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Auftraggeber über; bei Verbrauchern erst mit tatsächlicher Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten.
5.3 Softwarelizenzen und Cloud-Abonnements von Drittherstellern (z. B. Microsoft 365) unterliegen den Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, die der Auftraggeber mit Bestellung akzeptiert. Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsänderungen, Preisänderungen oder Ausfälle des Herstellers.
5.4 Abonnements mit fester Laufzeit können nur zu den Bedingungen des Herstellers gekündigt werden. Vorzeitig gekündigte Laufzeiten sind, soweit der Hersteller keine Gutschrift gewährt, bis zum Laufzeitende zu bezahlen.
5.5 Herstellergarantien bestehen direkt zwischen Auftraggeber und Hersteller; die gesetzliche Gewährleistung des Auftragnehmers bleibt davon unberührt.
5.6 Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurden. Lieferverzögerungen des Herstellers oder Großhändlers berechtigen den Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zum Rücktritt.
6. Preise und Zahlung
6.1 Es gelten die Preise laut Angebot bzw. aktueller Preisliste. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer verrechnet. Alle Preise sind Endpreise.
6.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Laufende Leistungen werden monatlich abgerechnet. Bei Projekten ab 2.000 € kann eine Anzahlung von bis zu 30 % verlangt werden.
6.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen verrechnet: gegenüber Verbrauchern 4 % p. a. (§ 1000 ABGB), gegenüber Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). Gegenüber Unternehmern wird zusätzlich der Pauschalbetrag von 40 € gemäß § 458 UGB verrechnet. Notwendige und angemessene Mahn- und Inkassokosten sind zu ersetzen.
6.4 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten.
6.5 Nur für Unternehmer: Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.
7. Gewährleistung
7.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (ABGB, Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG).
7.2 Nur für Unternehmer: Mängel sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe bzw. Abnahme, schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme. Der Auftragnehmer kann zwischen Verbesserung und Austausch wählen.
7.3 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, nicht freigegebene Updates, geänderte Systemumgebungen oder Fremdsoftware verursacht wurden.
7.4 Software kann nach dem Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei erstellt werden. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Nutzung entsprechend der Leistungsbeschreibung erheblich beeinträchtigt ist.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden und – gegenüber Verbrauchern – nicht für Schäden an Sachen, die der Auftragnehmer zur Bearbeitung übernommen hat (§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG).
8.2 Nur für Unternehmer: Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung ist je Schadensfall mit der Höhe des Auftragswerts, maximal 10.000 €, begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
8.3 Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich wäre.
8.4 Für Ausfälle oder Störungen von Leistungen Dritter (Internetprovider, Cloud-Dienste, Hersteller) haftet der Auftragnehmer nicht.
9. Rücktrittsrecht für Verbraucher
9.1 Verbraucher können von Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. per E-Mail oder Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurden, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Frist beginnt bei Dienstleistungen mit Vertragsabschluss, bei Waren mit Erhalt der Ware.
9.2 Der Rücktritt ist formfrei an info@wallenboeck.at oder die obige Anschrift zu richten; das Muster-Widerrufsformular (Anhang) kann verwendet werden.
9.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, hat er bei Rücktritt ein anteiliges Entgelt für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 16 FAGG). Bei vollständig erbrachter Dienstleistung entfällt das Rücktrittsrecht, wenn der Verbraucher dies vorab bestätigt hat (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).
9.4 Kein Rücktrittsrecht besteht u. a. bei nach Kundenspezifikation angefertigter Software oder Ware sowie bei versiegelten Datenträgern bzw. digitalen Inhalten nach den Voraussetzungen des § 18 FAGG.
10. Datenschutz und Geheimhaltung
10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und DSG. Details enthält die Datenschutzerklärung unter www.wallenboeck.at/datenschutz.
10.2 Erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers, wird auf Wunsch eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
10.3 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei auch nach Vertragsende vertraulich.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Schutzbestimmungen des Wohnsitzstaates entzogen werden.
11.2 Nur für Unternehmer: Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026
Anhang – Muster-Widerrufsformular (gemäß Anhang I Teil B FAGG)
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Martin Wallenböck, IT-Dienstleistungen, Aumühlstraße 7, 3140 Pottenbrunn, info@wallenboeck.at:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.